Hier können Sie die Präsentation der Veranstaltung herunterladen.
Das Paket enthält die Dokumente, die eine Schulleitung für einen rechtmäßigen Einsatz von SchulCommSy benötigt. U.a.
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Wenn eine Schule einen anderen Dienst für vergleichbare Verarbeitungszwecke einsetzen möchte, ist eine Genehmigung durch das MBWK erforderlich (§ 12 SchulDSVO). Voraussetzung für eine Genehmigung ist das Einreichen der Dokumentation des angestrebten Verfahrens. Für Teile dieser Dokumentation kann das SchulCommSy-Dokumentenpaket als Orientierung dienen.